Aufzugsschachtentrauchung – wir unterstützen Sie!
Betreiber von Aufzugsanlagen müssen sich um eine korrekte Aufzugsschachtentrauchung kümmern
Gesetze, Normen und Richtlinien zum Thema Schachtbe-, -entlüftung und Entrauchung sind vielfältig und können die Betreiber von Aufzugsanlagen vor schwierige Anforderungen stellen. Dabei geht es insbesondere um die Themen Sicherheit und sehr aktuell auch Energieeinsparung. Wobei die Energieeinsparverordnung EnEV Ende des Jahres 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz GEG ersetzt wurde, das eine immer dichtere Gebäudehülle vorschreibt, um den Energieverbrauch von Gebäuden nachhaltig zu senken.
Die technisch notwendigen Öffnungen, gerade beim Aufzugsschacht zur vorgeschriebenen Belüftung und Entrauchung, müssen so ausgeführt werden, dass das GEG eingehalten wird. Nach ca. zwei Jahren Erfahrung mit dem neuen Gesetz können noch immer bestehende Probleme gut eingeschätzt und wirksame Lösungen bereitgestellt werden. Dabei ist eine ausreichende Lüftung des Fahrkorbes im Störungsfall des Aufzuges wichtig, da die CO²-Konzentration schon nach 10 Minuten gesundheitsgefährdende Ausmaße annehmen kann.
Moderne Systeme zur Schachtentrauchung sind so konzipiert, dass mit Temperatursensoren, Rauchdetektoren und der direkten Kommunikation zur Aufzugssteuerung der Bedarf zum Öffnen eines Lamellenfensters oder einer Jalousieklappe sichergestellt ist. Im Normalfall verschließt diese Einrichtung die technisch notwendige Öffnung, um den Verlust von Wärmeenergie zu reduzieren. Weiterhin ist mit einer solchen Anlage eine Brandfallsteuerung des Aufzugs möglich und auch die Kopplung an eine Brandmeldeanlage im Gebäude.
UPDOWN unterstützt Sie als Betreiber und Bauherr sehr gerne bei der Errichtung und Modernisierung Ihrer Aufzugsanlagen mit der korrekten Auslegung der Schachtentrauchungssysteme. Sprechen Sie uns an.